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1. Allgemeines
Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
In der Regel kommt der Vertrag zur Erstellung der Tätowierung dadurch zustande, dass der Kunde den Tätowierer mit der Erstellung einer Vorlage / eines Tatooentwurfs beauftragt. Ich verwende nur sterile Einwegnadeln. Außerdem beachte ich selbstverständlich die üblichen Hygienevorschriften.
Ich informiere euch vor jeder Sitzung ausführlich über Pflege zur Nachbehandlung eines Tattoos.
2. Ausschlussgründe
Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche
Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
Grundsätzlich werden nur Personen tätowiert, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In Ausnahmefällen kommt das Tätowieren von Personen unter 18 in Betracht, wenn diese mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, zum Tätowieren die schriftliche Einverständniserklärung aller gesetzlichen Vertreter nebst Kopie derer Personalausweise vorliegt und zum Tätowiertermin mindestens ein gesetzlicher Vertreter anwesend ist. Der Tätowierer behält sich vor, auch bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen, das Tätowieren Minderjähriger abzulehnen.
Ich behalte mir darüber hinaus grundsätzlich vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
3. Kosten
Für Planung und Vorbereitung eines Tattoos wird bei Terminsvereinbarung eine Vorauszahlung vereinnahmt, deren Höhe in Anlehnung an den Arbeitsaufwand und im Verhältnis zu den Gesamtkosten individuell bestimmt wird (ca. 20,00 - 50,00 Euro). Diese Anzahlung wird nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet.
Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und technischem Grad. Die vereinbarten Endpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von zurzeit 19 %.
Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, können naturgemäß nur Schätzungen darstellen. Da der Zeitaufwand einer Tätowierung neben den vorgenannten noch von weiteren Faktoren abhängt, die nicht vorherzubestimmen sind (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit), so dass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist.
Ändern sich nach dem erfolgten Auftrag Kostenfaktoren unvorhersehbar oder ändert sich nach Auftragsvergabe der Satz der gesetzlichen Umsatzsteuer, ist der Tätowierer berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu fordern.
Kann ein Termin seitens des Kunden nicht wahrgenommen werden, ist dieser bis
spätestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch oder persönlich abzusagen. Wird ein vereinbarter Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, wird die geleistete Anzahlung als Ausfallgebühr einbehalten.
Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive Nachstechen. Nachstechtermine sind innerhalb eines Zeitraums von 8 Monaten wahrzunehmen. Wird ein Nachstechtermin ohne Absage nicht wahrgenommen, werden für den neuen Nachstechtermin 20,00 Ausfallgebühr berechnet.
Die Bezahlung erfolgt in bar und in voller Höhe unmittelbar nach beenden der Leistung. Ratenzahlung ist nur bei Motiven möglich, die über mehrere Sitzungen gestochen werden (als Festpreis pro Sitzung).
4. Haftung
Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen - sogenannte Blowouts - aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie Fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) kann keine Haftung übernommen werden.
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
Ich kann und werde nicht überprüfen, ob eine von Kunden uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde versichert, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt mich von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung mir gegenüber erhoben werden.
Ich hafte ebenfalls nicht für Komplikationen, die sich daraus ergeben, dass einer der unter Zif. 2. genannten Ausschlussgründe vorgelegen hat und der Kunde mich darüber nicht in Kenntnis gesetzt hat.
Der Kunde erklärt sich bei Terminvergabe, Vertragsabschluss und Unterzeichnung der Einverständniserklärung mit den AGB s einverstanden. Weiterhin verzichtet der Kunde darauf, bei auftretenden Komplikationen Schadensersatzansprüche zu stellen oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio, den Tätowierer sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.
5. Einverständniserkälrung / Datensicherung
Vor einem Tattoo-Termin wird eine Einverständniserklärung ausgefüllt. Darin gibt der Kunde an, ob er an schwerwiegenden Krankheiten leidet oder ob Gründe vorliegen, die das Tätowieren ausschließen (Krankheiten, Medikamenteneinnahme, Alter, Schwangerschaft, etc.)
Mit der Unterschrift in dieser Einverständniserklärung vor der Erstellung einer Tätowierung stimmt der Kunde zu, dass alle seine in diesem Formular genannten Daten (Name, Adresse, Ausweis-Nr., Krankheiten/Allergien, Geburtsdatum,) zum Zweck der gesetzlichen Überprüfung (Versicherungs- oder Hygieneüberprüfungen) verarbeitet und für zehn Jahre aufbewahrt werden dürfen. Die Datensätze warden hierbei selbstverständlich vertraulich behandelt.
Bei Abgabe der Einverständniserklärung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Stand Juni 2020
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